Allgemeine Geschäftsbedingungen, Softwarelizenzen, Verbraucherrechte, Widerrufsbelehrung, Haftungsausschluss und Urheberrecht.
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Leistungen, Lieferungen, Werkleistungen und sonstigen Rechtsgeschäfte der FINLAI designs, Einzelunternehmer, Leopold-Figl-Straße 44, 4040 Linz, Österreich, UID ATU [wird ergänzt] („Auftragnehmer“ oder „wir“) gegenüber Unternehmern im Sinne des UGB („Auftraggeber“ oder „Kunde“), soweit nicht ausdrücklich schriftlich Abweichendes vereinbart wurde.
1.2. Für Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) gelten ergänzend die Besonderen Bestimmungen für Verbraucher.
1.3. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmen.
1.4. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, selbst wenn darauf nicht nochmals ausdrücklich Bezug genommen wird.
2.1. Die AGB werden spätestens mit Annahme unseres Angebots, mit Unterzeichnung eines Vertrags oder mit Beginn der Leistungserbringung Vertragsbestandteil, sofern sie dem Auftraggeber vor Vertragsabschluss zugänglich gemacht wurden.
2.2. Der Auftraggeber bestätigt, die AGB vor Vertragsschluss erhalten, gelesen und akzeptiert zu haben.
2.3. Individualvereinbarungen gehen diesen AGB vor, sofern sie schriftlich festgehalten sind.
3.1. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot, Leistungsbeschreibung, Pflichtenheft, SOW, Ticket, Projektauftrag oder sonstiger schriftlicher Vereinbarung.
3.2. Wir erbringen insbesondere Leistungen in den Bereichen: Softwareentwicklung, Konzeption, Programmierung und Implementierung; Wartung, Support, Fehlerbehebung und Weiterentwicklung; Beratung in automatisierter Datenverarbeitung und Informationstechnik; Systemintegration, Schnittstellenentwicklung und technische Dokumentation; projektbezogene IT-Dienstleistungen; sowie Bereitstellung von Standard-Softwareprodukten im Lizenzmodell (siehe ergänzend § 15 Softwarelizenzen und Aktivierung).
3.3. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung schulden wir keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, sondern die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen.
3.4. Wir sind berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Dritte bzw. Subunternehmer einzusetzen.
4.1. Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge, Testdaten, Ansprechpartner und Entscheidungen unentgeltlich zur Verfügung.
4.2. Der Auftraggeber sorgt für die erforderliche Systemumgebung, Zugriffsrechte, Freigaben und, sofern vereinbart, für die Verfügbarkeit von Test- und Produktivsystemen.
4.3. Verzögerungen, Mehraufwand oder Schäden, die aus fehlender, fehlerhafter oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu unseren Lasten. Mehraufwand kann gesondert verrechnet werden.
5.1. Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
5.2. Änderungen des Leistungsumfangs, Nachträge, Change Requests und Zusatzleistungen bedürfen mindestens der Textform.
5.3. Zusätzliche Leistungen, insbesondere Analysen, Anpassungen, Schulungen, Bugfixes außerhalb der Gewährleistung, Support außerhalb vereinbarter Zeiten, Migrationen und Datenbereinigungen, werden gesondert nach Aufwand verrechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.
6.1. Termine und Fristen gelten nur als verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet wurden.
6.2. Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen bei nachträglichen Änderungswünschen, fehlender Mitwirkung, höherer Gewalt, Ausfällen von Drittleistungen oder sonstigen Umständen außerhalb unseres Einflussbereichs.
6.3. Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind.
7.1. Es gelten die im Angebot oder Vertrag vereinbarten Preise. Mangels Vereinbarung erfolgt die Abrechnung nach Zeitaufwand gemäß unserer jeweils gültigen Preisliste.
7.2. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
7.3. Reisekosten, Spesen, Lizenzkosten, Cloud-Kosten, Drittanbieterentgelte und sonstige Fremdkosten sind, sofern sie zur Leistungserbringung notwendig sind, vom Auftraggeber zu tragen, wenn sie nicht ausdrücklich in der Vergütung enthalten sind.
7.4. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
7.5. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Darüber hinaus sind alle zweckentsprechenden Mahn- und Betreibungskosten zu ersetzen.
7.6. Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit dürfen wir unsere Leistungen bis zur Sicherstellung der Gegenleistung aussetzen.
8.1. Soweit eine Werkleistung geschuldet ist, ist nach Fertigstellung eine Abnahme durch den Auftraggeber vorzunehmen. Dieser Punkt gilt ausschließlich für Werkleistungen; für Standard-Softwarelizenzen gelten die Regelungen in § 15.
8.2. Der Auftraggeber prüft die Werkleistung innerhalb von 10 Werktagen nach Übergabe und teilt uns etwaige Mängel schriftlich mit. Erfolgt keine rechtzeitige Mängelmeldung, gilt die Leistung als abgenommen, sofern dies rechtlich zulässig ist.
8.3. Geringfügige Mängel, die die Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung.
9.1. Sämtliche Urheberrechte und sonstigen Schutzrechte an vorbestehenden Materialien, Bibliotheken, Frameworks, Tools, Methoden, Know-how, Vorlagen und allgemein verwendbaren Komponenten verbleiben bei uns bzw. unseren Lizenzgebern.
9.2. Der Auftraggeber erhält an den individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen nach vollständiger Zahlung eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, auf den vertraglich vereinbarten Zweck beschränkte Nutzungsberechtigung, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Für Standard-Softwareprodukte gelten ergänzend die Regelungen in § 15.
9.3. Eine Herausgabe des Quellcodes erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
9.4. Open-Source-Komponenten dürfen nur im Rahmen ihrer jeweiligen Lizenzbedingungen verwendet werden. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass dadurch gesonderte Pflichten oder Einschränkungen entstehen können.
10.1. Der Auftraggeber hat die Leistungen unverzüglich nach Übergabe zu prüfen und erkennbare Mängel ohne schuldhaftes Zögern schriftlich zu rügen.
10.2. Wir leisten zunächst nach unserer Wahl Verbesserung oder Austausch. Erst wenn dies unmöglich oder unzumutbar ist, kommen Preisminderung oder Wandlung in Betracht, soweit gesetzlich zulässig.
10.3. Gewährleistungsansprüche verjähren, sofern rechtlich zulässig und nicht zwingendes Recht entgegensteht, binnen 12 Monaten ab Abnahme oder Übergabe.
10.4. Keine Gewähr besteht für Fehler, die auf Bedienungsfehler, unsachgemäße Nutzung, Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte, unzureichende Systemumgebung oder Fremdsoftware zurückzuführen sind.
11.1. Wir haften unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
11.2. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und der Höhe nach begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
11.3. Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust, Betriebsunterbrechung, Folgeschäden und Ansprüche Dritter ist im rechtlich zulässigen Umfang ausgeschlossen, sofern nicht zwingendes Recht entgegensteht.
11.4. Der Auftraggeber ist für eine angemessene Datensicherung verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
12.1. Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller nicht allgemein bekannten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse.
12.2. Soweit wir personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeiten, wird zusätzlich eine Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.
12.3. Details zu technischen und organisatorischen Maßnahmen, Subunternehmern, Datenkategorien und Betroffenenrechten können in einer gesonderten Anlage geregelt werden.
13.1. Bei Dauerschuldverhältnissen gilt die im Vertrag vereinbarte Laufzeit. Für Standard-Softwarelizenzen gelten ergänzend die Laufzeitregelungen in § 15.
13.2. Mangels anderer Vereinbarung kann ein Dauerschuldverhältnis mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
13.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
14.1. Ereignisse höherer Gewalt befreien die betroffene Partei für die Dauer und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Leistungspflicht.
14.2. Dazu zählen insbesondere Naturereignisse, Krieg, Terror, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Streiks, Stromausfälle, Ausfälle von Rechenzentren, Netzen oder Cloud-Diensten Dritter außerhalb unseres Einflussbereichs.
15.1. Anwendungsbereich. Dieser Abschnitt gilt ausschließlich für den Erwerb und die Nutzung unserer jeweils öffentlich angebotenen Softwareprodukte und ergänzt die vorstehenden Bestimmungen. Bei Widersprüchen gehen die Regelungen dieses Abschnitts für lizenzpflichtige Softwareprodukte vor.
15.2. Lizenzeinräumung. Wir räumen dem Kunden gegen Zahlung der vereinbarten Lizenzgebühr ein nicht-ausschließliches, nicht übertragbares und zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränktes Nutzungsrecht an der jeweiligen Software ein. Die Vertragslaufzeit beträgt, sofern nicht anders vereinbart, 12 Monate ab Aktivierung der Lizenz.
15.3. Tiers und Geräte-Slots. Die Lizenz umfasst je nach gewähltem Tier eine bestimmte Anzahl gleichzeitig aktivierbarer Geräte („Slots“). Die konkrete Slot-Anzahl je Tier ist produktspezifisch und wird auf der jeweiligen Produktseite ausgewiesen sowie auf der Rechnung bestimmt. Im Enterprise-Tier richtet sich die Slot-Anzahl nach der individuellen Vereinbarung. Eine Nutzung der Software auf mehr Geräten als im gewählten Tier vorgesehen ist nur nach Erwerb zusätzlicher Slots oder Upgrade auf einen höheren Tier zulässig.
15.4. Hardware-Binding und Aktivierung. Die Software erfordert bei der ersten Nutzung eine Online-Aktivierung über unseren Aktivierungsserver. Dabei wird die Lizenz an eine eindeutige Kennung des jeweiligen Gerätes gebunden („Hardware-Binding“). Eine Aktivierung über die vereinbarte Slot-Anzahl hinaus ist technisch nicht möglich und vertraglich untersagt.
15.5. Offline-Betrieb und Revalidation. Nach erfolgter Aktivierung kann die Software grundsätzlich auch ohne aktive Internetverbindung genutzt werden. Die Lizenz muss jedoch in Abständen von 30 Tagen mit dem Aktivierungsserver revalidiert werden. Bei Nichterreichen des Servers steht eine Karenzfrist von 14 Tagen („Grace Period“) zur Verfügung. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine erfolgreiche Revalidation, wird die Software automatisch in einen eingeschränkten Modus versetzt.
15.6. Gerätewechsel. Ein Geräte-Slot kann frühestens 90 Tage nach erster Aktivierung („Cooldown-Periode“) auf ein anderes Gerät übertragen werden. Die Übertragung erfolgt durch Deaktivierung auf dem alten Gerät und Neuaktivierung auf dem neuen Gerät. In begründeten Ausnahmefällen (insbesondere Hardware-Defekt mit Nachweis, Diebstahl, Totalverlust) kann die Cooldown-Periode auf begründeten Antrag vorzeitig aufgehoben werden.
15.7. Laufzeit und Verlängerung. Die Lizenz wird für einen festen Zeitraum von 12 Monaten ab Aktivierung eingeräumt. Eine automatische Verlängerung erfolgt nicht. Für die Fortsetzung der Nutzung nach Ablauf sind eine erneute Bestellung und Zahlung erforderlich. Eine stillschweigende Verlängerung ist ausgeschlossen.
15.8. Zahlung. Die Zahlung der Lizenzgebühr erfolgt ausschließlich per Banküberweisung nach Erhalt der Rechnung. Die Zahlungsfrist beträgt 10 Tage ab Rechnungsdatum. Andere Zahlungsmittel (insbesondere Kreditkarte, PayPal, SEPA-Lastschrift) sind nicht vorgesehen. Die Rechnungsstellung erfolgt nach § 11 UStG.
15.9. Aktivierung nach Zahlungseingang. Die Aktivierung der Lizenz erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang. Bis dahin besteht weder ein Nutzungsrecht noch ein Anspruch auf Bereitstellung eines funktionsfähigen Lizenzschlüssels.
15.10. Übertragbarkeit. Lizenzen sind firmen- bzw. personengebunden und nicht übertragbar. Eine Weitergabe, Veräußerung, Vermietung, Verleih oder sonstige Überlassung an Dritte ist ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung untersagt. Auch konzerninterne Übertragungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
15.11. Besondere Bestimmungen für NoRisk. Die Software NoRisk ist ein Informations- und Analysetool. Sie stellt dem Nutzer Informationen zu seiner IT-Sicherheitslage bereit und identifiziert bekannte Schwachstellen auf Basis öffentlich verfügbarer Advisories (insbesondere CSAF, CVE). Ein Schutz vor Cyberangriffen, eine abschließende Vollständigkeit der Schwachstellenerkennung oder die Verhinderung von Sicherheitsvorfällen werden ausdrücklich nicht zugesichert. Die Bewertung der ermittelten Informationen und die Umsetzung geeigneter Sicherheitsmaßnahmen obliegen dem Nutzer bzw. dessen IT-Sicherheitsdienstleister.
15.12. Besondere Bestimmungen für TeachMe. Die Software TeachMe ist eine Lernplattform. Sie stellt dem Nutzer Werkzeuge zur Strukturierung, Vertiefung und Wiedergabe von Wissen bereit (insbesondere Cheatsheets, Wissensbasis, Lernkarten, Challenges und KI-gestützten Content-Import). Soweit TeachMe mit vorbefüllten Inhalten ausgeliefert wird (insbesondere zur Buchhalterprüfung in der Basic-Version), handelt es sich um Materialien zum Selbstlernen; die Inhalte stellen ausdrücklich keine geprüfte Prüfungsvorbereitung dar und ersetzen weder eine qualifizierte Ausbildung noch den Besuch eines akkreditierten Lehrgangs. Ein bestimmter Lernerfolg oder das Bestehen einer konkreten Prüfung wird ausdrücklich nicht zugesichert. Der Nutzer ist für die Auswahl, Aktualität und Richtigkeit der von ihm verwendeten oder erstellten Inhalte selbst verantwortlich. Alle vorbefüllten Inhalte sind vom Nutzer editierbar; erstellte oder abgeänderte Inhalte verbleiben im Urheberrecht des Nutzers, soweit sie schöpferische Höhe erreichen und nicht auf unseren vorbefüllten Materialien beruhen.
15.13. Technische Schutzmaßnahmen. Die Software ist durch technische Schutzmaßnahmen gegen unberechtigte Nutzung abgesichert, insbesondere durch kryptographisch signierte Lizenzschlüssel. Die Umgehung, Deaktivierung oder Manipulation dieser Schutzmaßnahmen ist untersagt und berechtigt uns zur außerordentlichen Kündigung des Lizenzvertrags ohne Erstattung bereits gezahlter Entgelte sowie zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.
15.14. Beendigung und Datensicherung. Nach Ablauf der Lizenz oder im Falle außerordentlicher Beendigung wird die Nutzung der Software eingeschränkt oder deaktiviert. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten rechtzeitig vor Lizenzablauf zu sichern und zu exportieren. Wir übernehmen keine Verpflichtung zur dauerhaften Vorhaltung von Daten nach Lizenzende.
16.1. Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
16.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit zulässig, Linz. Für Verbraucher gelten die zwingenden Zuständigkeitsregelungen des KSchG.
16.3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
16.4. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
Dieser Abschnitt gilt ausschließlich für Verbraucher im Sinne des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) und des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG). Soweit die nachfolgenden Bestimmungen von den obigen AGB abweichen, gehen sie für Verbraucher vor.
Alle auf der Website und in Angeboten an Verbraucher genannten Preise verstehen sich als Endpreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
Der Vertrag kommt durch die Bestellung des Kunden und unsere ausdrückliche Annahme (Bestätigungs-E-Mail) zustande. Die Darstellung unserer Produkte auf der Website stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Verbraucher haben bei Fernabsatzverträgen gemäß FAGG das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Die vollständige Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular finden Sie im Abschnitt Widerrufsbelehrung.
Bei Softwarelizenzen und digital bereitgestellten Inhalten erlischt das Widerrufsrecht gemäß § 18 Abs 1 Z 11 FAGG vorzeitig, wenn der Verbraucher im Rahmen der Bestellung
(a) ausdrücklich zustimmt, dass mit der Ausführung des Vertrags (insbesondere mit der Bereitstellung des Lizenzschlüssels und Aktivierung) vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und
(b) gleichzeitig bestätigt, dass er dadurch sein Widerrufsrecht verliert.
Diese beiden Zustimmungen werden im Bestellprozess ausdrücklich und gesondert abgefragt. Ohne diese Zustimmungen bleibt das Widerrufsrecht bestehen; die Aktivierung der Lizenz erfolgt in diesem Fall erst nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist.
Für Verbraucher gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 24 Monaten ab Übergabe. Die in den AGB (Punkt 10.3) genannte verkürzte Frist von 12 Monaten gilt nicht für Verbraucher.
Innerhalb der ersten 12 Monate wird vermutet, dass ein aufgetretener Mangel bereits bei Übergabe vorlag (Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB).
Die Haftungsbeschränkungen in Punkt 11 gelten gegenüber Verbrauchern nur insoweit, als sie nicht gegen zwingende Bestimmungen des KSchG verstoßen. Insbesondere kann die Haftung für Personenschäden und für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden gegenüber Verbrauchern nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden.
Für Klagen gegen Verbraucher ist ausschließlich das Gericht am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Verbrauchers zuständig (§ 14 KSchG). Verbraucher können Klagen wahlweise am eigenen Wohnsitz oder am Sitz des Unternehmens einbringen.
Für Verbraucher beträgt die Zahlungsfrist 30 Tage ab Rechnungsdatum, sofern nicht anders vereinbart. Verzugszinsen werden in gesetzlicher Höhe berechnet (4 % p.a. gemäß § 1000 ABGB).
Änderungen der AGB werden Verbrauchern gegenüber nur wirksam, wenn der Verbraucher ihnen ausdrücklich zustimmt. Eine stillschweigende Zustimmung durch Nicht-Widerspruch gilt für Verbraucher nicht.
Für den Erwerb und die Nutzung unserer Softwareprodukte (Jahreslizenzen) gelten ergänzend die Bestimmungen in § 15 Softwarelizenzen und Aktivierung. Insbesondere ist zu beachten:
• Die Aktivierung der Lizenz erfordert eine Online-Verbindung und bindet die Software an das jeweilige Gerät (Hardware-Binding, § 15.4).
• Ein Gerätewechsel ist frühestens 90 Tage nach Aktivierung möglich; bei Hardware-Defekt, Diebstahl oder Totalverlust kann die Frist auf Antrag vorzeitig aufgehoben werden (§ 15.6).
• Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Banküberweisung nach Rechnung; die Aktivierung erfolgt erst nach Zahlungseingang (§ 15.8, 15.9).
• Das Nutzungsrecht ist auf die Vertragslaufzeit (12 Monate) begrenzt; eine automatische Verlängerung findet nicht statt (§ 15.7).
• Zum Erlöschen des Widerrufsrechts bei sofortiger digitaler Bereitstellung siehe oben Punkt B3 sowie § 18 Abs 1 Z 11 FAGG.
Gemäß Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) steht Verbrauchern bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu.
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Kalendertage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Rücktrittsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. per E-Mail) über Ihren Entschluss, vom Vertrag zurückzutreten, informieren:
FINLAI designs
Patrick Riederich
Leopold-Figl-Straße 44, 4040 Linz, Österreich
E-Mail: office@financial-analytics.eu
Zur Wahrung der Rücktrittsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Rücktrittsrechts vor Ablauf der Frist absenden.
Bei digitalen Inhalten (insbesondere Softwarelizenzen) erlischt das Rücktrittsrecht vorzeitig gemäß § 18 Abs 1 Z 11 FAGG, sofern Sie im Rahmen der Bestellung ausdrücklich zugestimmt haben, dass mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen wird, und gleichzeitig bestätigt haben, dass Sie dadurch Ihr Rücktrittsrecht verlieren. Näheres siehe Abschnitt B3 der Besonderen Bestimmungen für Verbraucher.
Wenn Sie vom Vertrag zurücktreten, erstatten wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem wir die Mitteilung über Ihren Rücktritt erhalten haben.
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An: FINLAI designs, Patrick Riederich, Leopold-Figl-Straße 44, 4040 Linz, Österreich, office@financial-analytics.eu
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: _______________
Bestellt am (*) / erhalten am (*): _______________
Name des/der Verbraucher(s): _______________
Anschrift des/der Verbraucher(s): _______________
Datum: _______________
Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier): _______________
(*) Unzutreffendes streichen.
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Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/
Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Stand: 20. April 2026